Ratgeber > Erbrecht

Was schreibt das Gesetz vor?

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt die gesetzliche Erbfolge vor. Sie tritt in Kraft, wenn kein Testament vorliegt.

Nach dem Gesetz erben die Verwandten des Verstorbenen einen Pflichtteil nach dieser Reihenfolge:

Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben. Nicht eheliche und eheliche Kinder werden gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform 2010 höher am Erbe beteiligt.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

www.bmj.de/Erben_und_Vererben.pdf

Wir raten Ihnen, alle Fragen zum Erbrecht mit einem Fachanwalt zu besprechen. Kontakte erhalten Sie bei uns.

Die Beratung zum Thema "Erbrecht" stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Eine umfassende Rechtsberatung, die eine Prüfung des Einzelfalls erfordert, wird auch zukünftig nur durch einen Anwalt möglich sein.