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Testament

Das Erbe aufteilen, aber wie? Am besten mit einem Testament, aus dem die Erbquote hervorgeht, das heißt, wem Sie zu welchem Anteil Ihren Nachlass vererben. Kinder und Ehepartnern steht ein Pflichtteil, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, zu.

Das Testament wird entweder selbst handschriftlich verfasst und mit Namen, Datum und Ort versehen. Oder Sie lassen es von einem Notar erstellen. In diesem Fall erklären Sie Ihren Willen mündlich vor einem Notar, der diesen handschriftlich niederschreibt. Das Schriftstück unterschreiben Sie anschließend beidseitig.

Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt oder Notar beraten zu lassen. Insbesondere dann, wenn Ihre Vermögensverhältnisse kompliziert sind oder Sie ein eigenes Unternehmen betreiben.

Das Testament können Sie jederzeit widerrufen, ändern und ergänzen. Amtlich aufbewahrt bis zum Eintreten des Sterbefalls wird das Schriftstück beim Nachlassgericht.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Eine umfassende Rechtsberatung, die eine Prüfung des Einzelfalls erfordert, wird auch zukünftig nur durch einen Anwalt oder Notar möglich sein.